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27.03.2020
Dr. Mehring fordert Vorrang für Präsenzsitzungen in verminderter Besetzung: Keine Extrawurst für Abgeordnete!

Im Rahmen der ständigen interfraktionellen Bemühungen um den Erhalt der Handlungsfähigkeit des Bayerischen Landtags in der Coronakrise wurden in den letzten Tagen Vorschläge zugunsten einer Digitalisierung des Parlamentsbetriebs gemacht. Ferner gilt es im Zuge dessen die im Einvernehmen aller Fraktionen vereinbarte Ein-Fünftel-Regel bei der Besetzung von Ausschüssen und Plenarsitzungen mit einer verlässlichen Rechtsgrundlage zu versehen. Hierzu haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen heute im Rahmen einer Telefonschalte mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner abgestimmt.

„Das interfraktionelle Einvernehmen, mit dem die demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag derzeit die dringend erforderliche Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisenzeiten sicherstellen, setzt ein bemerkenswertes Ausrufezeichen hinter die Resilienz unserer Demokratie in herausfordernden Zeiten", erkärt Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Fabian Mehring. „Damit ist das wertvolle Signal verbunden, dass die Menschen in Bayern sich darauf verlassen können, dass ihre demokratischen Volksvertreter in diesen Tagen parteipolitische Ränkespielchen zurückstellen und in einem gemeinsamen Schulterschluss aller Demokraten einvernehmlich das Beste für unser Land veranlassen. Die Präsenz im Plenum und den Ausschüssen des Landtags auf ein Fünftel der Mitglieder jeder Fraktion zu beschränken ist ein vorbildlicher Modus, um die Abgeordneten bestmöglich zu schützen ohne den Parlamentsbetrieb lahmzulegen. Diese Regelung als vorübergehenden Krisenmodus in der Geschäftsordnung zu verankern ist deshalb richtig und sinnvoll. Ebenso gilt es jetzt die Möglichkeiten der Digitalisierung verstärkt für die parlamentarische Arbeit nutzbar zu machen wo immer dies sinnvoll erscheint. Zur Herbeiführung von Beschlüssen müssen Präsenzsitzungen dabei aber auch weiterhin Vorrang gegenüber Umlaufbeschlüssen, Telefon- oder Videokonferenzen haben. Es wäre ein grundfalsches Signal an all die Helden des Alltags, die derzeit in den Supermärkten oder Krankenhäusern den Betrieb aufrechterhalten, wenn ausgerechnet wir Volksvertreter uns eine Extrawurst braten und nur noch vom Sofa aus arbeiten würden. Der Weg zur Arbeit gehört nicht umsonst zu den Ausnahmen von der aktuellen Ausgangssperre und was für die Menschen in Bayern gilt muss auch für deren politische Vertreter gelten. Weil es derzeit die größten Herausforderungen der Nachkriegszeit zu bewältigen gilt muss es möglich bleiben, politische Entscheidungen in Kleingruppen und mit zwei Metern Sitzabstand persönlich miteinander zu beraten. Hiervon sollte auch in den nächsten Wochen nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Andere Wege der Beschlussfassung müssen auch in der Coronakrise eine hilfsweise Ergänzung der persönlichen Beratungen bleiben, auf denen auch in Zukunft – freilich unter sorgsamer Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen – das Primat des Parlamentarismus liege muss.“