Foto: (C) Hendrik Steffens

28.05.2020
Zitat von Dr. Fabian Mehring zum heutigen Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts zugunsten einer Öffnung der Außengastronomie bis 22h!

Heute morgen hat das Augsburger Verwaltungsgericht einer Klage des Rechtsanwalts Bernhard Hannemann stattgegeben und die coronabedingte, vorzeitige Schließung der Außengastronomie um 20 Uhr für verfassungswidrig erachtet. Es bestätigt damit die Position der FREIE WÄHLER Regierungsfraktion um Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, die innerhalb der Bayernkoalition aus FW und CSU kürzlich erfolgreich für eine zeitnahe Angleichung der Sperrstunden für Innen- und Außengastronomie geworben hatte.

„Bei sämtlichen Coronamaßnahmen geht es schließlich nicht darum den Menschen in Bayern etwas zu verbieten sondern darum, die Ausbreitung des Virus einzudämmen" erklärt Dr. Fabian Mehring. „Bis endlich ein Impfstoff oder Medikament gegen Covid-19 vorliegt brauchen wir deshalb so viele Einschränkungen wie nötig – aber auch so wenige wie möglich. Weil das Infektionsrisiko bekanntermaßen draußen geringer ist als drinnen macht es keinen Sinn, Gäste eines Biergartens um 20 Uhr nach drinnen zu schicken. Man wäre deshalb gut beraten diese widersinnige Lösung nicht erst wie geplant nach Pfingsten sondern sofort aufzuheben, um unnötigen Schaden hieraus für unsere bayerischen Gastronomen während der Pfingstfeiertage abzuwenden. Ob es uns gelingt Corona in Bayern unter Kontrolle zu halten hängt nicht einzig von klugen politischen Entscheidungen sondern insbesondere davon ab, ob die Menschen in Bayern die verhängten Regeln für nachvollziehbar halten und sich deshalb daran halten. Umso wichtiger ist es unverständliche Konsistenzbrüche aufzuheben, um die bisherige Disziplin der Menschen im Freistaat nicht unnötig zu gefährden“.